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   VG Ansbach, 27.07.2017 - AN 9 K 17.00070   

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VG Ansbach, 27.07.2017 - AN 9 K 17.00070 (https://dejure.org/2017,29018)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.07.2017 - AN 9 K 17.00070 (https://dejure.org/2017,29018)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - AN 9 K 17.00070 (https://dejure.org/2017,29018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 58; VwGO § 43
    Erklärung der Gemeinde zur Durchführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Ansbach, 01.06.2021 - AN 17 E 21.00860

    Erfolgloser Eilantrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen

    Die Negativerklärung der Beigeladenen zu 2), der Gemeinde ... vom 24. Juni 2020, dass kein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und keine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt werden soll (Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 4 BayBO) ist kein Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 BayVwVfG und auch keine bauaufsichtliche Zulassung, weil auch im umgekehrten Fall, wenn die Gemeinde die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens fordert oder nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB verfährt, kein Verwaltungsakt vorliegt (vgl. VG Ansbach, U.v. 27.7.2017 - AN 9 K 17.70 - BeckRS 2017, 120362 Rn. 19; Taft in Busse/Kraus, BayBO, 140. EL Februar 2021, Art. 58 Rn. 92 f.).
  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.794

    Baurechtliche Nachbarklage, Anfechtungsklage gegen Genehmigungsfreistellung

    Entgegen der Auffassung des Klägerbevollmächtigten handelt es sich bei der Erklärung der Gemeinde gemäß Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO (Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO a.F.) nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG (VG Ansbach, U.v. 27.7.2017 - AN 9 K 17.00070 - juris Rn. 21 mit Hinweis auf LT-Drucks. 12/13 482 zu § 1 Nr. 51, Art. 66a; Taft in Simon/Busse, BayBO, 126. EL Oktober 2017, Art. 58 Rn. 92; Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand April 2009, Art. 58 Rn. 91 ff.; König in: Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 58 Rn. 26; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 159).
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